Vereinsstatuten - Evangelisches Museum OÖ Rutzenmoos

EVANGELISCHES MUSEUM OBERÖSTERREICH
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Vereinsstatuten

AUSZUG AUS DEN VEREINSSTATUTEN

1.   Zweck des Vereines:

1.1
Der Verein bezweckt die Einrichtung, die Führung und den Betrieb eines Evangelischen Diözesanmuseums im  ehemaligen Schulgebäude der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Rutzenmoos (politische Gemeinde Regau). Dabei soll die Geschichte des evangelischen Glaubens, des evangelischen Schulwesens und der evangelischen Kultur in Oberösterreich, beginnend von den Anfängen in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart wissenschaftlich erforscht und der Öffentlichkeit dargestellt und vermittelt werden.
1.2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinn gerichtet
1.3
Der Verein ist ein evangelisch-kirchlicher Verein im Sinne der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich. Die Heilige Schrift und die reformatorischen Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich stellen daher die geistige Grundlage des Vereines dar.

2. Arten der Mitgliedschaft:
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in

2.1
tätige (ordentliche) Mitglieder. Das sind solche, die sich aktiv an der Vereinsarbeit im Sinne der Statuten beteiligen und im Sinne des Vereinszweckes mitarbeiten bzw. eine Funktion im Vereinsleben bekleiden.
2.2
fördernde (außerordentliche) Mitglieder. Das sind solche, die die Vereinstätigkeit durch finanzielle Hilfe, und zwar durch Zahlung eines regelmäßigen Mitgliedsbeitrages fördern.
2.3
Ehrenmitglieder. Das sind Personen, die hiezu wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein als solche ernannt werden.

3. Rechte und Pflichten der Mitglieder:

3.1
Alle Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsstatuen und die Vereinsbeschlüsse zu respektieren und zu beachten.
3.2
Jedes tätige (ordentliche) Mitglied und jedes Ehrenmitglied ist voll teilnahme-, antrags- und stimmberechtigt in der Vollversammlung und besitzt das aktive, bei Eigenberechtigung auch das passive Wahlrecht. Die tätigen Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck des Vereines und dessen Grundsätze voll anzuerkennen, im Sinne des Vereinszweckes aktiv mitzuarbeiten und den Verein nach besten Kräften zu fördern. Insbesondere besteht für die tätigen Mitglieder die Pflicht, den vom Vorstand übertragenen Aufgabenkreis an der Vereinsarbeit gewissenhaft, pünktlich und zum Wohle des Vereines zu erfüllen. Von der Entrichtung einer Mitgliedsgebühr sind die tätigen Mitglieder befreit.
3.3
Die fördernden Mitglieder sind nur teilnahme- und informationsberechtigt an der Vollversammlung, wobei juristische Personen lediglich einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten entsenden dürfen. Darüber hinaus können fördernde Mitglieder als Rechnungsprüfer bzw. deren Stellvertreter gewählt werden und üben in dieser Funktion die in Pkt. 13 der Statuten beschriebenen Befugnisse aus. Die fördernden Mitglieder sind verpflichtet, pünktlich die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

Die Statuten wurden mit Bescheid vom 21.11.1995 durch den Evangelischen Oberkirchenrat A.B. u. H.B. genehmigt.

Mit Bescheid vom 12.12.1995 erfolgte die Nichtuntersagung des Vereines durch die Sicherheitsdirektion Oberösterreich.


KONTAKT:
Evangelisches Museum OÖ
A- 4845 Rutzenmoos Nr.5
Tel. (+43) 07672 / 26878
Fax (+43) 07672 / 26878 DW 15
Mobiltelefon 0699 18877490
E-mail: museum-ooe@evang.at
http://museum-ooe.evang.at

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